Informationen zur Familienhilfe
Wenn der Elternteil, der die Kinder im Haushalt betreut durch Krankheit „ausfällt” steht der Familie eine durch die Krankenkasse bezahlte Hilfe zu. Viele junge Familien, die nicht in eine Familienstruktur z.B. mit Großeltern oder Tanten eingebettet sind, würden sonst in eine verzweifelte Lage geraten.
Weitere Beispiele sind Krankenhaus- oder Kuraufenthalte, Schonzeiten nach Haus- oder Ambulanten Geburt, das Liegen-Müssen während der Schwangerschaft oder sind angewiesen auf Krücken.
Voraussetzung für die Gewährung sind z.B.:
mindestens ein Kind ist unter 12 Jahre alt
drei oder mehr Kinder sind unter 14 Jahre
ein Kind mit schwerer chronischer Erkrankung
ein Kind mit Behinderung
andere Kriterien auf Anfrage.
Je nach Krankheit, Alter der Kinder und vor allem Verordnung des Arztes zahlt die Krankenkasse maximal 8 Stunden pro Tag.
Die Familienhelferin betreut in erster Linie die Kinder (Spielen, Hausaufgabenhilfe, Spazieren gehen etc.). Aber auch tägliche Haushaltstätigkeiten wie Kochen, Einkaufen, Wäsche waschen, Saugen oder Wischen werden erledigt. Die Familienhilfe ist nicht für den Frühjahrsputz oder Tätigkeiten wie Fensterputzen oder Kellerreinigung gedacht.
Uns stehen mehrere erfahrene Familienhelferinnen zur Verfügung. Die Abrechnung übernehmen wir.
Wenn der Elternteil, der die Kinder im Haushalt betreut durch Krankheit „ausfällt” steht der Familie eine durch die Krankenkasse bezahlte Hilfe zu. Viele junge Familien, die nicht in eine Familienstruktur z.B. mit Großeltern oder Tanten eingebettet sind, würden sonst in eine verzweifelte Lage geraten.
Weitere Beispiele sind Krankenhaus- oder Kuraufenthalte, Schonzeiten nach Haus- oder Ambulanten Geburt, das Liegen-Müssen während der Schwangerschaft oder sind angewiesen auf Krücken.
Voraussetzung für die Gewährung sind z.B.:
mindestens ein Kind ist unter 12 Jahre alt
drei oder mehr Kinder sind unter 14 Jahre
ein Kind mit schwerer chronischer Erkrankung
ein Kind mit Behinderung
andere Kriterien auf Anfrage.
Je nach Krankheit, Alter der Kinder und vor allem Verordnung des Arztes zahlt die Krankenkasse maximal 8 Stunden pro Tag.
Die Familienhelferin betreut in erster Linie die Kinder (Spielen, Hausaufgabenhilfe, Spazieren gehen etc.). Aber auch tägliche Haushaltstätigkeiten wie Kochen, Einkaufen, Wäsche waschen, Saugen oder Wischen werden erledigt. Die Familienhilfe ist nicht für den Frühjahrsputz oder Tätigkeiten wie Fensterputzen oder Kellerreinigung gedacht.
Uns stehen mehrere erfahrene Familienhelferinnen zur Verfügung. Die Abrechnung übernehmen wir.
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